Pflegeberatung

Unser Service

Für Ihre Anliegen Und Fragen haben wir immer ein offenes Ohr

Wir sind Ihnen bei Antragsstellung gegenüber Pflegekassen, Krankenkassen und Sozialämtern behilflich

⚪ Sollte die Pflegekasse Sie zu einem Beratungseinsatz nach § 37.3 aufgefordert haben? Wählen Sie unsere Rufnummer, wir helfen Ihnen umgehend!

⚪ Gerne klären wir in einem persönlichem Gespräch alle Kostenfragen, hierzu steht Ihnen unsere Pflegedienstleitung zur Verfügung